Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Evobend GmbH

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Evobend GmbH, Am Schmidinger Weiher 3, 83404 Ainring, Deutschland (im Folgenden "Evobend") und ihren Kunden. Sie gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für gewerbliche Kunden (B2B). Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Evobend diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss Die Website von Evobend dient primär als Informationsplattform zur Darstellung unseres Produktportfolios. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt nicht durch die Nutzung der Website zustande. Interessenten können über ein bereitgestelltes Formular ihre Kontaktdaten hinterlegen, um eine weitergehende Beratung oder ein Kaufangebot zu erhalten. Der rechtsverbindliche Vertragsabschluss erfolgt individuell durch direkte Kommunikation via E-Mail, Telefon oder persönliches Gespräch.

3. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preisgestaltung für unsere Maschinen und Anlagen erfolgt auf individueller Basis und ist abhängig von diversen Faktoren, darunter Produkttyp, Produktionsstatus, Marktbedarfsanalysen und spezifische Kundenanforderungen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung  an das Bankkonto der Evobend GmbH. Zahlungsmodalitäten, wie Anzahlungen oder gestaffelte Zahlungen, werden individuell im Vertrag festgelegt.

4. Lieferung und Versand Die Lieferung erfolgt weltweit und basiert standardmäßig auf der Lieferklausel "ex works" (ohne Transportkosten). Lieferzeiten unterliegen der jeweiligen Auftragslage und variieren typischerweise zwischen drei und neun Monaten nach Eingang einer möglichen Anzahlung. Eine verbindliche Lieferzeit wird im jeweiligen Vertragsangebot spezifiziert.

5. Widerrufsrecht Verbraucher im Sinne des B2C-Geschäftsmodells haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, innerhalb dessen sie vom Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Maschinen mit kundenspezifischen Sonderanfertigungen. Die genauen Bedingungen und Modalitäten des Widerrufs werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

6. Gewährleistung und Haftung Evobend gewährt eine standardisierte Vollgarantie von 12 Monaten auf alle verkauften, fabriksneuen EVOBEND GmbH Maschinen. Diese Gewährleistung erlischt im Falle unsachgemäßer Nutzung der Maschinen, insbesondere bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz, wie der Nutzung im Freien oder unter nicht zulässigen Umweltbedingungen. Die Haftung von Evobend ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Evobend ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt bleibt.

7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt die gelieferte Maschine im Eigentum der Evobend GmbH. Nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den Kunden über, womit diesem die uneingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsbefugnis, einschließlich einer möglichen Weiterveräußerung, eingeräumt wird.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht Sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Evobend GmbH in Traunstein vereinbart.

9. Änderungen der AGB
Evobend behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies für die Kunden vertretbar ist. Änderungen können beispielsweise aufgrund rechtlicher oder wirtschaftlicher Entwicklungen notwendig werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website abrufbar. Kunden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

10. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.